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ELEKTRONISCHE RECHNUNGSPFLICHT ZWISCHEN UNTERNEHMEN

WICHTIGE KOMMUNIKATION - ELEKTRONISCHE ABRECHNUNG

Sehr geehrter Kunde,

Das Gesetz nr. 205 des 27 / 12 / 2017 (das sogenannte "Haushaltsgesetz" für das Jahr 2018) enthält wichtige regulatorische Änderungen, die die allgemeine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Transaktionen zwischen in Italien ansässigen Personen einführen, die für Mehrwertsteuerzwecke eingerichtet oder identifiziert wurden. sowohl in B2B (Business to Business) als auch in B2C (Business to Consumer).

Beschleunigung und Erleichterung dieses obligatorischen Digitalisierungsprozesses, der in Kraft treten wird a ab 01 Januar 2019, Wir bitten Sie, innerhalb der Laufzeit von 5 gg einige einfache Verfahren anzugeben. ab dem erhalt dieser arbeiten.

Im Einzelnen:

- Geben Sie uns Ihre ID-Nummer die identifiziert innerhalb des Interchange System (wenn es bereits hat)

- Oder Nennen Sie uns Ihre PEC-Adresse auf dem Sie entscheiden, Ihre elektronischen Rechnungen zu erhalten

- Das ist schließlich Teilen Sie uns Ihre eventuelle Ausnahme mit da es in eine der gesetzlich ausgeschlossenen Fächerkategorien fällt (Fächer, die von der Vorteilsregelung gemäß Art. 27 co.1 und 2 des dl 98 / 2011 oder der Pauschalregelung gemäß Art. 1 co 54 Gebrauch machen) -89 von L. 190 / 2014).

Wir stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung und bitten Sie, die nachstehenden Daten auszufüllen und zu aktualisieren, oder senden Sie uns eine E-Mail an: amministrazione@evolutha.it

 

Füllen Sie das folgende Formular aus

Bitte beachten Sie, dass ab den 01- / 01- / 2019-Rechnungen, die auf unterschiedliche Weise ausgestellt wurden, als NICHT GESTELLT eingestuft werden. Dies hat die Verantwortung sowohl für den Kunden als auch für den Lieferanten zur Folge.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mitarbeit, wir bieten Ihnen

Herzliche Grüße, Evolutha