Allgemeine Lieferbedingungen

GÜLTIGKEIT DES ANGEBOTS.

Dieses Angebot gilt 30 Tage ab dem unten angegebenen Datum. Nach diesem Datum ist es als unwirksam anzusehen.

GEBÜHREN UND ZAHLUNGEN.

Die Bezahlung der von Evolutha gelieferten Ware ist bei 100% Überweisung zur Bestellung als üblich anzusehen. Für jede andere Art von Zahlung, wie z. B. Leasing und operative Vermietung, verwendet Evolutha eigene Kredit- und Finanzversicherungsunternehmen, mit denen von Zeit zu Zeit die Zuverlässigkeit des Kredits bewertet wird. Bei Zahlung für Leasing oder Operational Rental muss die Lieferung daher vom Budget genehmigt werden. Die in der Angebotsanfrage angegebenen Preise verstehen sich abzüglich der Transportkosten, mit Ausnahme der vereinbarten Änderungen, die am Ende des Angebots unter "Zahlungsbedingungen" aufgeführt sind.  

LIEFERUNG VON WAREN

Die Standard-Lieferzeiten für eine Ware oder eine Dienstleistung beziehen sich auf 40-Arbeitstage, mit Ausnahme der vereinbarten Änderungen, die am Ende der "Lieferzeiten" im Angebot angegeben sind. Jede Verzögerung der vereinbarten Zahlung führt zu einer Verzögerung der Lieferung von Waren und Dienstleistungen.   

TRANSPORT UND VERSAND

Das Risiko des Warentransports (frei an Bord) trägt der Kunde stets und vollständig, mit Ausnahme der unten stehenden Änderungsklauseln, die von beiden Parteien vereinbart wurden.

GARANTIE

Für alle von Evolutha gelieferten Produkte gilt eine Standardgarantie von mindestens 12 Monaten auf Rechnung. Ausnahmen gelten für einige Produkte, für die eine Garantieverlängerung vorgesehen ist.

RÜCKTRITT VON DER BESTELLUNG

Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden aus irgendeinem Grund, innerhalb von 7 Tagen ab Auftragsbestätigung über Pec an die Adresse mitzuteilen pec@pec.evolutha.itEvolutha behält sich das Recht vor, die ursprünglich erhaltene Zahlung zur Verrechnung der für die Arbeit fälligen Beträge zurückzuhalten. Für diese eingegangenen Beträge stellt Evolutha eine Rechnung aus. Im Falle eines Widerrufs bleibt das von Evolutha hergestellte Material Eigentum von Evolutha.

RECHT AUF KREATIONEN UND EIGENTUM VON MATERIALIEN

Mit der Zahlung des vereinbarten Honorars überträgt Evolutha dem Auftraggeber das Recht, die unter diesen Vertrag fallenden grafischen Ideen, Bilder, Kreationen und Ideen mit den Techniken, Methoden, Mitteln und Zeiten zu reproduzieren, die als am besten geeignet erachtet werden .

RECHT AUF DIE GEWÄHR DER NUTZUNG DER SOFTWARE  

Evolutha überträgt dem Auftraggeber das Recht, die 24-Stundensoftware für ein Jahr wie vereinbart auf 24 zu verwenden und diese gegen Zahlung einer in der Bestellung angegebenen Gebühr jährlich zu verlängern. Im Falle einer nicht jährlichen Verlängerung der Gebühr wird diese Konzession automatisch annulliert und der entsprechende Inhalt geht verloren.

Genehmigung der Zeichnungen

Der Auftraggeber genehmigt alle endgültigen Texte, Dokumente und Materialien vor der Implementierung. Die Unterschrift des Kunden ist ausschlaggebend für die Genehmigung aller Führungskräfte und sonstigen Materialien, bevor sie in die Druck-, Herstellungs- oder Installationsphase geschickt werden, und befreit Evolutha von jeglicher Verantwortung.

KOORDINIERUNGSAKTIVITÄTEN

Der Auftraggeber räumt Evolutha ausdrücklich das Recht ein, Fachleuten und / oder Unternehmen, die an dem Projekt mitarbeiten, direkt Anweisungen in seinem Namen zu erteilen, wenn dies für angemessen erachtet wird.

AUSNAHMEN

Der Kunde stellt Evolutha von jeglicher Verantwortung für die Verletzung von Rechten Dritter für die Nutzung von Marken und / oder Lizenzen frei und verpflichtet sich, diese von jeglichen Gründen, Handlungen, Ansprüchen, Schäden oder Kosten, einschließlich jeglicher Rechtskosten, die sich aus der Verletzung ergeben, freizustellen von Rechten Dritter an den Materialien, die der Kunde Evolutha zur Verfügung stellt.

KREDIT-ANGEBOTE

Der Erwerb bestimmter Nutzungsrechte befreit den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung, den Namen Evolutha zu nennen. Evolutha ist berechtigt, auf den Dokumenten und / oder auf allen visuellen Darstellungen wie Waren, Produkten, Zeichnungen, Modellen oder Fotografien eine Kreditforderung anzubringen, und dasselbe Angebot wird in allen Veröffentlichungen des vom Kunden durchgeführten Projekts enthalten sein. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, darf Evolutha ohne weitere Genehmigung den Namen oder den Firmennamen des Kunden für Werbezwecke, Websites, Veröffentlichungen und andere Zwecke in Bezug auf das Projekt und seine Dokumente verwenden.

GERICHTSSTAND.

Die Parteien einigen sich einvernehmlich darauf, bei Problemen mit diesem Vertrag auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten, wobei sie sich auf das Urteil eines in Lugo ausgewählten Schiedsrichters in der Liste stützen, sofern der gesunde Menschenverstand nicht zur Beilegung von Streitigkeiten führt von qualifizierten Fachleuten in diesem Sinne.

Evolutha behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

Für Informationen kontaktieren Sie uns + 39 0545 26114 - info@evolutha.it - pec@pec.evolutha.it